Flughafen München

Integrierter Bericht 2022

 

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Beschaffung von Leistungen

Vielfältiges Warenspektrum

Der Flug­hafen München hat keine klassische Lieferkette, sondern beschafft eine Vielfalt an Produkten und Dienstleistungen, die für den Betrieb und Ausbau eines internationalen Drehkreuzflughafens erforderlich sind. Unser Warenspektrum entspricht dem Bedarf einer Kleinstadt: Die 132 Warengruppen reichen von Bürobedarf über Straßenbau bis hin zu Fahrzeugen und Gebäuden. 2022 betrug das Beschaffungsvolumen des Flughafen München Konzerns rund 541 Millionen Euro (netto) und stieg damit um 16 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert. Um Synergieeffekte zu nutzen, laufen alle Beschaffungsvorgänge der Fachbereiche und der Tochtergesellschaften über das zentrale, konzernweite Warengruppenmanagement. Nur Handelswaren, Essen und Getränke sowie medizinische Artikel kaufen unsere Tochterunternehmen teils in Kooperation direkt ein.

Rechtliche Vorgaben bei der Beschaffung

Der Flug­hafen München Konzern ist als Sektorenauftraggeber im Bereich »Häfen und Flughäfen« tätig. Daher richtet sich die Beschaffung grundsätzlich nach dem Kartellvergaberecht. Bei öffentlichen Aufträgen erfolgt eine europaweite Ausschreibung nach verbindlichen, vergaberechtlichen Vorgaben. Aufträge, die nicht unter das Kartellvergaberecht fallen, schreiben wir in der Regel nach einem unternehmensspezifischen, formalisierten Verfahren aus. Bieter:innen müssen bei der Angebotsabgabe die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bestätigen, um Gründe auszuschließen, die gegen eine Teilnahme am Kartellvergabe- oder Ausschreibungsverfahren sprechen. Zudem müssen sie einen Nachweis über die Einhaltung von Qualitätssicherungs- und Umweltmanagementnormen erbringen.

Nachhaltige Kriterien beim Einkauf

Aufträge vergeben wir nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit und legen besonderen Wert auf den Einsatz von langlebigen und verbrauchsarmen Materialien und Produkten. Bei Investitionsgütern berücksichtigen wir die Folgekosten für Wartung und Instandhaltung (Life Cycle Costs). Das Bewusstsein für eine nachhaltige Beschaffung prägt bereits unsere Fachabteilungen. Sie geben ökonomische, ökologische und soziale Standards vor, die beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen Anwendung finden. Dies gilt genauso in der IT, bei der Instandhaltung von Gebäuden, beim Bau neuer Gebäude, im Fuhrpark wie auch beim Kauf von Werbemitteln. Beispielsweise sind bei der Beschaffung von Werbemitteln die Herkunft des Artikels, eine umweltschonende Produktion und die Recyclingfähigkeit wichtige Kriterien. Bei Fahrzeugen und Geräten für unseren Fuhrpark achten wir darauf, umweltschonende und CO₂-arme Fahrzeuge zu beschaffen.

Lieferantenstruktur

Anteil am Beschaffungsvolumen des Flughafens

Lieferanten vor allem aus der Region

Rund 3.800 Lieferanten sind für den Flug­hafen München Konzern tätig. Die Zahl der Lieferanten ist 2022 im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des höheren Betriebsaufkommens angestiegen. Da der Flug­hafen München hauptsächlich von Geschäftspartnern aus der Region beliefert wird, sind die Transportwege kurz und die CO₂-Emissionen gering. Unsere Tochtergesellschaft Allresto bezieht beispielsweise das ganze Jahr über größtenteils saisonale Lebensmittel: Fast alle stammen aus Bayern – gut die Hälfte aus der Flughafenregion. Eine Beurteilung der Rahmenvertragspartner fand 2022 aufgrund der Corona-Pandemie nicht statt.

Verantwortungsvolles Management von Liefer­ketten

Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten. Es soll die internationale Menschenrechtslage verbessern, indem es Anforderungen an ein verantwortungsvolles Management von Lieferketten definiert. Um das neue Gesetz bestmöglich umzusetzen, haben wir passende Maßnahmen entwickelt und im Unternehmen eingeführt. Wir bekennen uns generell zu international anerkannten Normen, Leitsätzen und Prinzipien. Dazu zählen insbesondere die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals), die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Konventionen der Vereinten Nationen, die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Wir üben unsere Geschäftstätigkeit schwerpunktmäßig in Deutschland aus, wo der Schutz der Menschenrechte gesetzlich verankert ist. Bei der Ausschreibung von internationalen Leistungen finden nationale und internationale Gesetze und Übereinkommen Anwendung. Dies wird bei Vertragsabschlüssen sorgfältig dokumentiert.

United Nations – Sustainable Development

Neue Grundsatzerklärung zu Menschenrechten

In der neu verabschiedeten Grundsatzerklärung über die Einhaltung der Menschenrechte bekennen wir uns zu höchsten Nachhaltigkeitsstandards, die ökologische und soziale Verantwortung sowie eine gute Corporate Governance umfassen. Darüber hinaus orientieren wir uns an unserem Code of Conduct. Darin sind die wesentlichen Grundsätze und Regeln des Handelns sowie die Maßstäbe, die wir uns im Umgang mit Geschäftspartnern und Stakeholdern setzen, zusammengefasst. Der Code of Conduct bildet den obersten Orientierungsrahmen für die Geschäftsführung, alle Führungskräfte und Mitarbeitenden. Er enthält die grundlegenden Prinzipien und Regeln für ein verantwortungsvolles und ethisches Verhalten gegenüber Personen innerhalb und außerhalb des Konzerns. Wir verpflichten uns darin, die nationalen und internationalen Gesetze, die staatlichen Vorschriften und behördlichen Vorgaben sowie die unternehmensinternen Regelungen einzuhalten.

Menschenrechte wahren

Wahrung der Menschenrechte in internationalen Beziehungen

Das Recht und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und der EU gelten unmittelbar und ausnahmslos auch in internationalen Beziehungen. Dazu gehört das Verbot von wettbewerbswidrigem Verhalten, von Kartell- und Monopolbildung, von Schwarzarbeit, Kinder- und Zwangsarbeit sowie Gewalt. Die Einhaltung von Menschenrechten und Menschenrechtsverfahren wird insbesondere nach den Grundsätzen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) gewährleistet. Zudem hat der Flug­hafen München eine neue Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren veröffentlicht. Zusätzlich erarbeiten wir ein Konzept, um den Code of Conduct und Maßnahmen aus dem Risikomanagement in die Einkaufsrichtlinie und in den Beschaffungsprozess zu integrieren.

Code of Conduct

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